Benötigt man eigentlich zwei Staatsbürgerschaften? Während Einwanderer und Einwanderinnen aus der EU sowie einigen weiteren Ländern beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit den Pass ihres Heimatlandes behalten konnten, galt das nicht für alle Menschen. Für die rund 1,5 Millionen Türkinnen und Türken galt noch bis vor kurzem das Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit. Mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird nun auch die Mehrstaatlichkeit für sogenannte Drittstaatsangehörige möglich – eben auch für Menschen aus der Türkei.

Dokumentiert von
TANJA CAPUANA – Mannheimer Morgen
Das Deutsch-Türkische Institut für Arbeit und Bildung (DTI) hat am Mittwochabend bei einer Veranstaltung im Rahmen der einander.Aktionstage eine Kooperation mit dem Nationaltheater auf die Beine gestellt. Im Studio Werkhaus haben Referentinnen und Referenten das Recht auf Staatsbürgerschaft mal auf sachliche, mal aber auch auf humoristische Art beleuchtet. […]
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Quelle: Mannheimer Morgen vom 04.10.2024








