Informationsveranstaltung ”Grenzüberschreitendes Erbschaftsrecht”

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Viele in Deutschland lebende Mitbürger mit türkischen Wurzeln haben nicht nur Vermögenswerte
in Deutschland, wie z. B. Unternehmen, Grundstücke, Bankkonten, sondern auch in ihrem Heimatland.
Dies führt in Erbfällen häufig zu nicht bekannten Folgen.

  • Nach welchem Recht richtet sich die Erbfolge?
  • Bleibt mein Testament wirksam?
  • Ist die Erbfolge in Deutschland und der Türkei gleich?
  • Muss ich auf die Erbschaft doppelt Steuern zahlen?
  • Was bedeutet das für meine Familie?

Diese Fragen stellen sich aber nicht nur dann, wenn sich Vermögen im Ausland befindet. Allein die Staatsangehörigkeit des Heimatlandes kann zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. So kann sich die Erbfolge am eigenen Auto zum Beispiel nach dem Recht des Heimatlandes richten, aber für Grundstücke in Deutschland gilt deutsches Erbrecht.

Um ungewollte Rechtsfolgen zu vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, wurde vom Deutsch-Türkischen Institut für Arbeit und Bildung und der Kanzlei RITTERSHAUS Rechtsanwälte am 04.06.2014 eine Informationsveranstaltung zum oben genannten Thema durchgeführt. Es wurden Probleme bei grenzüberschreitenden Erbfällen dargestellt und Hinweise dazu gegeben, wie Probleme vermieden werden können.

Die Referenten waren Dr. Marco Wicklein, RITTERSHAUS Rechtsanwälte und Mediator, und Dr. Michael Vituschek, RITTERSHAUS Steuerberatungsgesellschaft, Steuerberater. Die 20 teilnehmenden türkischen Unternehmer aus Mannheim und Umgebung wurden mit einer kompetenten Präsentation über alle relevanten Themen informiert.

Diese Veranstaltung stellte einen erfolgreichen Beginn zu einer Veranstaltungsreihe dar.